Personalverrechnung in der Praxis 2019
30. Aufl. 2019
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
S. 76826. Urlaub und Pflegefreistellung (Betreuungsfreistellung, Begleitungsfreistellung)
In diesem Kapitel werden u.a. Antworten auf folgende praxisrelevanten Fragestellungen gegeben:
Tabelle in neuem Fenster öffnen
● | Wie ist der Urlaubsanspruch teilzeitbeschäftigter Mitarbeiter zu berechnen? | Seite | 771 ff. |
● | Welche Vordienstzeiten sind für die Bemessung des Urlaubsanspruchs anzurechnen? | Seite | 782 ff. |
● | Was ist bei der Umstellung des Urlaubsjahrs auf das Kalenderjahr zu beachten? | Seite | 779 ff. |
● | Kürzen Zeiten ohne Entgeltanspruch (z.B. Karenzen) das Urlaubsausmaß? | Seite | 776 ff. |
● | Kann der Mitarbeiter während der Kündigungsfrist durch den Arbeitgeber zum Urlaubsverbrauch angehalten werden? | Seite | 787 f. |
● | Kann der Arbeitgeber einseitig Betriebsurlaub anordnen? | Seite | 788 f. |
● | Was ist in Zusammenhang mit einem Urlaubsvorgriff zu beachten? | Seite | 789 |
● | Wann verjährt Urlaub? | Seite | 789 f. |
● | Was passiert, wenn der Mitarbeiter während des Urlaubs erkrankt? | Seite | 790 ff. |
● | Kann Urlaub in Geld abgelöst werden? | Seite | 801 ff. |
● | Bestehen nach Ausschöpfung des Anspruchs auf Pflegefreistellung bei Erkrankung eines Kindes weitere Möglichkeiten der Dienstfreistellung? | Seite | 811, 814 |
26.1. Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlage ist das Bundesgesetz betreffend die Vereinheitlichung des Urla...