Personalverrechnung in der Praxis 2016
27. Aufl. 2016
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S. 128838 Berechnung der Lohnsteuer, Veranlagung von lohnsteuerpflichtigen Einkünften
38.1. Berechnung der Lohnsteuer
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38.1.1. Berechnung der Lohnsteuer von laufenden Bezügen für unbeschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer
38.1.1.1. Allgemeines
In der Praxis erfolgt die Ermittlung der Lohnsteuer von laufenden Bezügen (der Tariflohnsteuer) durch Ablesen aus der Lohnsteuertabelle.
Die Lohnsteuer kann aber auch berechnet werden. Diese Art der Ermittlung der Lohnsteuer wird anhand nachstehender Beispiele gezeigt. Dabei ist zu beachten, dass es sich bei der Lohnsteuer um eine Jahressteuer handelt (§ 2 Abs. 1 EStG) (→ 7.7.). Daher wird bei den Beispielen die Lohnsteuer zuerst auf der Basis eines Jahres ermittelt und erst dann auf den entsprechenden Lohnzahlungszeitraum (→ 11.4.2.2.1.) umgerechnet.
Die gesetzlichen Bestimmungen zu den einzelnen Rechenschritten finden Sie im Anschluss an die Beispiele.
38.1.1.2. Berechnungsbeispiele
Der zum laufenden Tarif zu versteuernde Arbeitslohn (vor Abzug des Werbungskosten- und des Sonderausgabenpauschbetrags) ist auf ganze Cent kaufmännisch auf- oder abzurunden und bei einem monatlichen Lohnzahlungszeitraum mit dem Faktor 12 bzw. bei einem täglichen Lohnzahlungszeitraum mit d...