Personalverrechnung in der Praxis 2016
27. Aufl. 2016
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S. 122837 Außerbetriebliche Abrechnung
37.1. Allgemeines
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Durch die Beschäftigung von Dienstnehmern entstehen dem Dienstgeber
2) Z.B. Urlaubsbeihilfe, Weihnachtsremuneration (→ 26.2.2.).
3) Dienstgeberanteil zur Sozialversicherung (→ 37.2.1.1.), Dienstgeberabgabe (→ 31.3.2.), Dienstgeberbeitrag zum FLAF (→ 37.3.3.).
4) Diese Gruppe der Nebenkosten unterteilt sich in
sonstige freiwillige Nebenkosten (z.B. freiwillige Abfertigungen, → 33.3.3.) und in
sonstige gesetzliche Nebenkosten (Ausgleichstaxe gem. BEinstG, → 29.6.; BV-Beitrag, → 36.1.3.; Dienstgeberabgabe der Gemeinde Wien, → 37.4.2.; Kommunalsteuer, → 37.4.1.; Zuschlag zum DB, → 37.3.4.; Auflösungsabgabe, → 37.2.4.2..
Die außerbetriebliche Abrechnung umfasst die Verrechnung
der einbehaltenen gesetzlichen Abzüge, die vom Dienstnehmer zu tragen sind, und
der gesetzlichen Sozialleistungen zuzüglich der sonstigen gesetzlichen Nebenkosten, die vom Dienstgeber zu tragen sind,
mit den entsprechend dafür vorgesehenen Stellen.
S. 1229Der volle Umfang der außerbetrieblichen Abrechnung ist nachstehender Tabelle zu entnehmen:
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