Ortner/Ortner

Personalverrechnung in der Praxis 2016

Rechtliche - Grundlagen Erläuterungen - Gelöste Beispiele

27. Aufl. 2016

ISBN: 978-3-7073-3451-7

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Personalverrechnung in der Praxis 2016 (27. Auflage)

S. 869

Das Berufsausbildungsrecht sieht die sog. duale Ausbildung vor, also die praktische Unterweisung am Lehrplatz im Betrieb und den theoretischen Unterricht in der Berufsschule. Der Lehrling verbringt rund 80% seiner Lehrzeit im Betrieb und etwa 20% in einer fachlich einschlägigen Berufsschule.

28.1. Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlage ist das Berufsausbildungsgesetz (BAG), Bundesgesetz vom , BGBl 1969/142, in der jeweils geltenden Fassung.

683 Neben dem Berufsausbildungsgesetz gelten noch für Lehrlinge, die


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Angestelltenberufe erlernen (für sog. kaufmännische Lehrlinge),
Arbeiterberufe erlernen (für sog. gewerbliche Lehrlinge),
  • gegebenenfalls der jeweilige Angestellten-Kollektivvertrag,
  • nicht aber das AngG (§ 5 AngG),
  • gegebenenfalls der jeweilige Arbeiter-Kollektivvertrag,

Darüber hinaus bestimmt

  • 684 das Schulpflichtgesetz (BGBl 196...

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