Personalverrechnung in der Praxis 2016
27. Aufl. 2016
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S. 24214 Arbeitnehmer - Erklärungen
14.1. Allgemeines
Für die Inanspruchnahme
des Alleinverdiener- bzw. Alleinerzieherabsetzbetrags (→ 14.2.),
des Pendlerpauschals und des Pendlereuros (→ 14.3.),
für das Vorliegen der Voraussetzungen für einen Kinderbetreuungszuschuss (siehe Buch-Rz 409)
hat der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber jeweils eine Erklärung über das Vorliegen der Voraussetzungen abzugeben.
Grundsätzlich hat der Arbeitgeber den Inhalt der Erklärung zu berücksichtigen. Der Arbeitgeber hat die Richtigkeit der im E 30 und L 34 EDV (bzw. L 33) gemachten Angaben nicht gesondert zu überprüfen. Er darf allerdings weder den Alleinverdiener- bzw. Alleinerzieherabsetzbetrag noch das Pendlerpauschale und den Pendlereuro berücksichtigen, wenn der Arbeitgeber die Angaben des Arbeitnehmers offenkundig - also ohne weitere Ermittlungen - als (dem Grund und/oder der Höhe nach) unrichtig erkennen musste (LStR 2002 - Beispielsammlung, Rz 10274).
Dies ist z.B. der Fall, weil
die Gattin des Arbeitnehmers im gleichen Betrieb arbeitet, dem Arbeitgeber deren Einkünfte bekannt sind und dem Arbeitnehmer (auf Grund der Höhe der Einkünfte der Gattin) der Alleinverdienerabsetzbetrag nicht zusteht, oder
der Arbeitnehmer nicht...