Personalverrechnung in der Praxis 2016
27. Aufl. 2016
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S. 18810 Durchführung und Überwachung der Personalverrechnung
10.1. Durchführung der Personalverrechnung
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10.1.1. Erfassung
Die Personalverrechnung ist ein Teilbereich der Buchhaltung. Daher bilden Belege die Grundlage der Personalverrechnung. Es gilt das sog. „Belegprinzip“, d.h., ohne Belege darf keine Abrechnung durchgeführt werden.
Diese Belege sind je nach der Art des Betriebs und der Dienstnehmergruppen verschieden gestaltet. I.d.R. beinhalten sie
das Datum,
die Arbeitszeit,
die Art der Leistung und
wichtige Zahlen für die Kostenrechnung wie z.B.
Auftragsnummer,
Kostenstelle,
Stückzahl,
Materialverbrauch.
In der Praxis finden folgende Belege Verwendung:
Stempelkarten oder Zeiterfassungsausdrucke,
Akkordzettel,
Schichtlisten,
Überstundenaufzeichnungen (Muster 8),
Montagescheine,
Provisionsabrechnungen,
Reisespesenabrechnungen (Muster 10, Muster 11)
u.a.m.
Aus diesen Aufzeichnungen werden die für die Personalverrechnung wichtigen Daten entnommen und
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von diesem aus auf dem Lohnkonto verbucht. | gleich auf dem Lohnkonto verbucht. |
10.1.2. Verbuchung
Im Zuge der Personalverrechnung werden mehrere Ausfertigungen erstellt:
Das Lohnkonto,
die Lohn- oder Gehaltsliste (-journal),
der Lohn- oder Gehalt...