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Das Rechnungslegungs-Änderungsgesetz 2014
Änderungen für die Erstellung von Konzernabschlüssen
Am hat das Plenum des Nationalrats das Rechnungslegungs-Änderungsgesetz (RÄG) 2014 beschlossen. Das Gesetz dient vor allem der Umsetzung der von der Europäischen Union veröffentlichten Bilanz-Richtlinie. Weitere Ziele sind eine Modernisierung des Bilanzrechts sowie eine stärkere Anpassung der unternehmensrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften an die steuerrechtlichen Vorschriften („Einheitsbilanz“). Schließlich sollen damit auch Erleichterungen für Kleinstunternehmen („micro entities“) und eine Entschärfung des Verfahrens zur Erlassung von Zwangsstrafen bei nicht zeitgerechter Offenlegung der Rechnungslegungsunterlagen erzielt werden. Dieser Beitrag fasst die wesentlichen Änderungen des RÄG für die Erstellung von Konzernabschlüssen zusammen. Die Änderungen von Bewertungs- und Ausweisvorschriften im Einzelabschluss haben darüber hinaus ebenfalls Auswirkungen auf den Konzernabschluss, werden jedoch in diesem Beitrag nicht dargestellt.
1. Schwellenwerte
Die Schwellenwerte für die Verpflichtung zur Aufstellung eines Konzernabschlusses werden erhöht. Die Verpflichtung zur Aufstellung eines Konzernabschlusses tritt ab dem folgenden Geschäftsjahr ein, wenn in zwei aufeinanderfolgenden Ge...