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SWK 14-15, 20. Mai 2016, Seite 719

Latente Steuern im Jahresabschluss

Die Änderungen durch das Rechnungslegungs-Änderungsgesetz 2014

Wolfgang Grohmann

Durch das Rechnungslegungsänderungsgesetz (RÄG) 2014 kommt es im Jahresabschluss, insbesondere im Bereich der latenten Steuern, zu zahlreichen Veränderungen. Der folgende Beitrag zeigt die Auswirkungen sowohl auf die Rechnungslegungsbestimmungen des Einzel- als auch auf jene des Konzernabschlusses auf und wirft einen vergleichenden Blick auf die Rechtslage in Deutschland sowie nach IFRS.

1. Latente Steuern im Jahresabschluss

Der Begriff „latent“ wird aus dem lateinischen Wort „latens“ (verborgen) abgeleitet. Ganz allgemein resultieren Steuerlatenzen aus dem Unterschied zwischen steuerrechtlichen und unternehmensrechtlichen Wertansätzen. Die Notwendigkeit zur Bilanzierung latenter Steuern in einem von Kapitalgesellschaften nach unternehmensrechtlichen Vorgaben aufgestellten Einzel- oder Konzernabschluss ergibt sich aufgrund der unterschiedlichen Ansatz- und Bewertungsvorschriften, die das Unternehmensrecht einerseits und das Steuerrecht andererseits vorsehen.

1.1. Entwicklung in Österreich

Latente Steuern wurden erstmals im Jahr 1996 mit dem EU-Gesellschaftsrechtsänderungsgesetz in die Rechnungslegungsvorschriften für den Einzelabschluss österreichischer Kapitalgesellschaften aufgenomme...

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