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Angemessenheits- bzw Marktkonformitätsprüfung bei Luxusimmobilien
Bei Mietverhältnissen zwischen Kapitalgesellschaften/Stiftungen und Gesellschaftern/gesellschafterähnlich gestellten Personen ist die Fremdüblichkeit wesentliches Merkmal im „abgabenrechtlichen Folgenkalkül“. Trotz oder möglicherweise sogar wegen der langwierigen und durch die Praxis immer wieder neu entfachten Diskussion darüber, was sich VwGH und BMF bei Luxusvillen- oder Penthouse-Grundstücken unter dem Begriff einer „fremdüblichen Miete“ konkret vorstellen, hat das Verständnis von einer unangemessenen Vermietung dem Grunde nach in der Rechtsanwendung lange ein Schattendasein geführt.
1. Außerbetriebliche Sphäre der Kapitalgesellschaft – der bittere Nachgeschmack
Der VwGH brachte bereits im Erkenntnis vom , 98/15/0169, betreffend eine Eigentumswohnung zum Ausdruck, dass geprüft werden müsse, ob die Kapitalgesellschafft eine Eigentumswohnung bestimmter Art, Größe und Lage auch zum Zwecke der...