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SWK 22, 5. August 2020, Seite 1105

Kein Abzug von österreichischen Pflichtversicherungsbeiträgen für ausländische (deutsche) Einkünfte?

Abzug von Pflichtversicherungsbeiträgen auch bei einer Bemessung von ausländischen Einkünften

Reinhold Beiser

Eine in Österreich ansässige natürliche Person erzielt Einkünfte in Österreich und Deutschland. Die Pflichtversicherung erfasst die in Österreich und Deutschland erzielten Einkünfte. Das BFG beschränkt den Abzug als Betriebsausgaben oder Werbungskosten auf die Pflichtversicherungsbeiträge, die auf die inländischen Einkünfte entfallen. Soweit die Pflichtversicherungsbeiträge auf die ausländischen Einkünfte entfallen, greife ein Abzugsverbot nach § 20 EStG. Eine systematisch und teleologisch konsistente Auslegung erfordert jedoch eine volle Abzugsfähigkeit in Österreich. Das Sachlichkeitsgebot nach Art 7 B-VG und das Diskriminierungsverbot nach Unionsrecht zwingen ebenso zum vollen Abzug.

1. Sachverhalt und Fragen

Eine in Österreich ansässige natürliche Person erzielt Einkünfte in Österreich und in Deutschland. In der Einkommensteuer werden nach dem DBA Deutschland die in Deutschland erzielten Einkünfte in Deutschland besteuert. Österreich stellt die in Deutschland erzielten Einkünfte als Ansässigkeitsstaat mit Progressionsvorbehalt steuerfrei.

In der Sozialversicherung umfasst die Pflichtversicherung nach ASVG und GSVG/SVS auch die in Deutschland erzielten Einkünfte. Im Quellenstaat Deutschland greift folgerichtig keine Pflich...

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