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SWK 35, 10. Dezember 2022, Seite 1339

Österreichische Pflichtversicherung für Einkünfte in Deutschland bei einer Ansässigkeit in Österreich

Betriebsausgaben in Österreich oder Sonderausgaben in Deutschland?

Reinhold Beiser

Erfasst eine Pflichtversicherung in Österreich Einkünfte in Deutschland, die nach dem Doppelbesteuerungsabkommen Österreichs mit Deutschland (DBA Deutschland) in Deutschland zu besteuern und in Österreich steuerfrei zu stellen sind, stellt sich die Frage, ob die österreichischen Pflichtversicherungsbeiträge in Österreich als Betriebsausgaben oder Werbungskosten oder in Deutschland als Sonderausgaben abzuziehen sind. Dieser Beitrag sucht systematisch und teleologisch konsistente und unionsrechtskonforme Lösungen.

1. Sachverhalt

Eine in Österreich ansässige natürliche Person (Wohnsitz und Mittelpunkt der Lebensinteressen nach Art 4 DBA Deutschland in Österreich) erzielt in Österreich Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft und aus Vermietung und Verpachtung nach § 21 und 28 EStG. Die in Österreich ansässige natürliche Person hat in Deutschland/Bayern einen berufsbedingten Zweitwohnsitz als selbständiger Radiomoderator (Einkünfte aus selbständiger Arbeit nach § 18 dEStG und § 22 EStG). Deutschland besteuert im Jahr 2018 397.645 Euro Einkünfte aus selbständiger Arbeit. Österreich stellt diese Einkünfte nach Art 14 DBA Deutschland steuerfrei. Die deutschen Einkünfte verschärfen jedoch die Progression in Österreich nach Art 23 DBA Deutschland (Progressionsvorbehalt).

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