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Abzugsfähigkeit inländischer Sozialversicherungsbeiträge iZm befreiten Auslandseinkünften
Entscheidung: Ra 2021/15/0005 (Parteirevision, Aufhebung wegen inhaltlicher Rechtswidrigkeit).
Normen: § 4 Abs 4 Z 1 EStG; Art 14 DBA Deutschland.
Sachverhalt und Verfahren: Ein in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger (Revisionswerber) erzielte in Deutschland Einkünfte aus selbständiger Arbeit als Radiomoderator. Für diese – in Deutschland besteuerten – Einkünfte zahlte er GSVG-Pflichtversicherungsbeiträge. Das Finanzamt erkannte diese Beiträge nicht als Betriebsausgaben an.
Das BFG wies die Beschwerde ab und führte aus, die Pflichtversicherungsbeiträge seien nur von den deutschen Progressionseinkünften in Abzug zu bringen.
Rechtliche Beurteilung: Das BFG hat – grundsätzlich zutreffend – die Sozialversicherungsbeiträge als Betriebsausgaben (Pflichtbeiträge iSd § 4 Abs 4 Z 1 lit a EStG) der in Deutschland ausgeübten selbständigen Tätigkeit gewertet und bei Ermittlung der Höhe dieser Einkünfte in Abzug gebracht. Da die Sozialversicherungsbeiträge mit der in Deutschland ausgeübten Tätigkeit in Zusammenhang stünden, für die Deutschland nach Art 14 DBA Deutschland das Besteuerungsrecht und Österreich eine Freistellungsverpflichtung habe, seien sie in Österreich nicht (zusätzlich) von jenem Einkommen, das nach dem DBA Österreich zur Besteuerung verbleibe, in ...