Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 7, 1. März 2022, Seite 366

Österreichische Pflichtversicherungsbeiträge für ausländische Einkünfte sind in Österreich abzugsfähig

Abzug von Pflichtversicherungsbeiträgen auch bei einer Bemessung von ausländischen Einkünften

Reinhold Beiser

Eine in Österreich ansässige natürliche Person erzielt Einkünfte in Österreich und Deutschland. Die österreichische Pflichtversicherung erfasst in ihrer Bemessung die in Österreich und Deutschland erzielten Einkünfte. Der VwGH klärt in seinem Erkenntnis über eine außerordentliche Revision eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung: Beiträge zu einer österreichischen Pflichtversicherung sind auch dann in vollem Umfang als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abzugsfähig, soweit in ihre Bemessung im Ausland erzielte Einkünfte einfließen.

1. Sachverhalt

Eine in Österreich ansässige natürliche Person erzielt Einkünfte in Österreich und in Deutschland. In der Einkommensteuer werden nach dem DBA mit Deutschland die in Deutschland erzielten Einkünfte in Deutschland besteuert. Österreich stellt die in Deutschland erzielten Einkünfte als Ansässigkeitsstaat mit Progressionsvorbehalt steuerfrei.

In der Sozialversicherung umfasst die Pflichtversicherung nach ASVG und GSVG/SVS auch die in Deutschland erzielten Einkünfte. Im Quellenstaat Deutschland greift folgerichtig keine Pflichtversicherung oder Versicherungspflicht. Die Sozialversicherungsbeiträge nach ASVG und GSVG/SVS erfassen somit die in- und ausländi...

Daten werden geladen...