Handbuch Liegenschaftserwerb
1. Aufl. 2023
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
S. 333. Grundzüge des Grundbuches
3.1. Allgemeines
Die Einrichtung des Grundbuches ist im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass im Interesse der Allgemeinheit ein besonderes Maß an Offenkundigkeit und damit an Verkehrssicherheit im Zusammenhang mit dinglichen Rechten an Liegenschaften gewährleistet werden soll.
In Österreich kommt dem Grundbuch unter mehreren Gesichtspunkten entscheidende Bedeutung zu: Zum einen kann die rechtliche Übergabeart (Modus) beim Erwerb einer Liegenschaft grundsätzlich nur durch eine Eintragung in das Grundbuch verwirklicht werden, zum anderen sind im Grundbuch die wesentlichen über eine Liegenschaft verfügbaren Daten und Fakten öffentlich gesammelt und zugänglich gemacht.
Gerade bei der Vorbereitung von Rechtsgeschäften über Liegenschaften ist die Kenntnis der „Rahmenbedingungen“ des Kaufobjektes essentiell. Zur entsprechenden Aufbereitung jeder Grundstückstransaktion ist der Blick in das Grundbuch unerlässlich, insbesondere um festzustellen, wer tatsächlich (grundbücherlicher) Eigentümer der Liegenschaft ist, ob Beschränkungen der Verfügungsberechtigung eingetragen sind und ob und inwieweit die Liegenschaft belastet ist.
Das Grundbuch ist ein von den Bezirksge...