Praxis des Internationalen Steuerrechts
1. Aufl. 2005
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S. 155Grenzüberschreitende hybride Finanzierungen im Verhältnis Deutschland – Österreich
S. 157I. Einleitung
Die Grundformen der Unternehmensfinanzierung sind die Gewährung von Gesellschaftskapital (Eigenkapital) und die Aufnahme von Darlehen (Fremdkapital). Als Gegenleistung für die Gewährung des Eigenkapitals ist der Gesellschafter am Gewinn der Gesellschaft beteiligt, er erhält Gewinnausschüttungen oder – wovon im Folgenden gesprochen werden soll – Dividenden. Der Gläubiger eines Darlehens hingegen erhält als Entgelt für die Überlassung des Kapitals zur Nutzung Zinsen. Das geltende Steuerrecht ist nun aber hinsichtlich der Besteuerung von Dividenden und Zinsen nicht neutral (mangelnde Finanzierungsneutralität des Steuerrechts). Dividenden sind vom Gewinn der auszahlenden Gesellschaft nicht abzugsfähig, sie sind Teil des Gewinns. Zinsen hingegen sind als Betriebsausgaben abzugsfähig. In grenzüberschreitenden Situationen kommt noch hinzu, dass die Quellenstaaten auf Zinsen in vielen Fällen eine geringere Quellensteuer erheben als auf Dividenden. Damit kommt bei Dividenden der Großteil des Steueraufkommens dem Sitzstaat der ausschüttenden Gesellschaft in Form der kumulierten Körperschaftsteuer u...