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Praxis des Internationalen Steuerrechts
Jirousek/Lang

Praxis des Internationalen Steuerrechts

1. Aufl. 2005

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Praxis des Internationalen Steuerrechts (1. Auflage)

Zum Geleit

Der 65. Geburtstag von MR Prof. Dr. Helmut Loukota gibt gebührenden Anlass, auf das bisherige Leben und Wirken des Jubilars zurückzublicken, wobei es angesichts seiner jugendlichen Vitalität und Schaffenskraft wohl vermessen wäre, bereits jetzt sein „Lebenswerk“ würdigen zu wollen. Vielmehr gilt es, sich aus Anlass dieses besonderen Geburtstages auf das bisher Erreichte zu besinnen, gleichzeitig aber den Blick vor allem auf die Zukunft des Jubilars zu richten. Wir hoffen, dass diese Festschrift, die eine eindrucksvolle und repräsentative Gesamtschau über den derzeitigen Entwicklungsstand des spannenden Themenbereichs „Internationales Steuerrecht“ darstellt, dem Jubilar Freude bereiten und gleichzeitig auch Ansporn sein wird, den Meinungsbildungsprozess in diesem wichtigen Bereich der österreichischen Rechtsordnung noch durch viele Jahre hindurch in gewohnt kompetenter Weise maßgeblich zu beeinflussen. Dem Verlag Linde danken wir für die spontane Bereitschaft, sich diesem Publikationsprojekt anzunehmen, Herrn Mag. Walter Loukota und Frau Elisabeth Rossek für die Unterstützung bei der Koordination.

Helmut Loukota wurde am in Wien geboren. Nach dem Besuch der Volksschule und des Realgymnasiums Wien V, Rainergasse, legte er am die Reifeprüfung mit Auszeichnung ab. Im Wintersemester 1958/59 inskribierte er Rechtswissenschaften an der Universität Wien, absolvierte dieses Studium mit gutem bzw ausgezeichnetem Erfolg in bestmöglicher Studiendauer und promovierte am zum Doktor der Rechte.

Unmittelbar nach Abschluss seines Studiums trat er am seinen Dienst im Bereich der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland als provisorischer Finanzkommissär an. Nach ausgezeichnetem Abschluss seiner finanzrechtlichen Ausbildung an der Bundesfinanzschule wurde er am zur probeweisen Dienstleistung in das BMF berufen und am in dessen Personalstand übernommen. Er trat seinen Dienst in der damals noch zur Zollsektion gehörigen Abteilung für zwischenstaatliches Steuerrecht des BMF an, mit deren Leitung er schließlich am betraut wurde. Seine wissenschaftliche Karriere fand im Jahr 2000 mit der Verleihung des Berufstitels „Professor“ ihren vorläufigen Höhepunkt.

Bereits von Beginn seiner Ministerialkarriere an gilt Helmut Loukotas besonderes Interesse dem Internationalen Steuerrecht. Wenn die Einkommensteuer bisweilen als die „Königin“ der Steuern bezeichnet wurde, wies er immer darauf hin, dass das Internationale Steuerrecht dann als die „Prinzessin“ angesehen werden sollte, die – wie ein Betriebsprüfer einmal treffend bemerkte – darauf wartet, „wachgeküsst“ zu werden, also aus einer, zu Beginn der Karriere des Jubilars noch gewissen Randposition in die Mitte der Steuerrechtswissenschaft gerückt zu werden. Dass dies in den vergangenen Jahren weitgehend gelungen ist, kann zu einem großen Teil den unermüdlichen Bemühungen des Jubilars zugeschrieben werden, aus „Papierrecht“ eine lebendige und praktizierte Rechtsmaterie zu gestalten.

In die langjährige Ministerialkarriere des Jubilars fällt der durch die zunehmende Internationalisierung des Wirtschaftslebens begünstigte Ausbau des österreichischen Abkommensnetzwerkes von anfangs etwa 15 Doppelbesteuerungsabkommen auf mehr als das Vierfache. An dieser beeindruckenden Entwicklung hat der Jubilar wesentlichen Anteil. Helmut Loukota war sich jedoch stets bewusst, dass der Erfolg und die Effizienz des Internationalen Steuerrechts nicht nur vom Ausbau des Abkommensnetzwerkes, sondern vor allem auch von der Akzeptanz und dem Verständnis dieser Rechtsmaterie durch die Rechtsanwendenden, im Bereich der Finanzverwaltung insb durch die Betriebsprüfungsdienste, wesentlich abhängt. Seine besonderen Bemühungen galten daher seit jeher auch der profunden Aus- und Fortbildung der an der Basis tätigen Finanzbeamten. Fast eine Generation von Betriebsprüferinnen und Betriebsprüfern verdankt Helmut Loukota während der vergangenen zweieinhalb Jahrzehnte eine solide und von ihnen auch sehr geschätzte Aus- und Fortbildung im Internationalen Steuerrecht an der Bundesfinanzschule oder (jetzigen) Bundesfinanzakademie. Dem Motivationstalent des Jubilars ist es schließlich auch zu verdanken, dass es gelungen ist, im Rahmen der „English Contact Group“ ein engagiertes Team international erfahrener und auch sprachlich geschulter Beamten für anspruchsvolle internationale Aufgaben auf die Beine zu stellen. Es freut uns daher ganz besonders, dass neben national und international anerkannten Spitzenrepräsentanten der akademischen Lehre, Rechtsprechung, Beratungspraxis, der internationalen Organisationen und ausländischen Steuerverwaltungen auch Mitglieder der österreichischen Finanzverwaltung unserer Einladung zur Mitwirkung an dieser Festschrift gefolgt sind. Ihnen allen sei herzlichst für ihre Bemühungen gedankt.

Helmut Loukotas fachlicher Ruf reicht auch weit über die Grenzen Österreichs hinaus. Als langjähriger Vizevorsitzender der Arbeitsgruppe 1 des OECD-Steuerausschusses, die mit der Entwicklung und Interpretation des OECD-Musterabkommens betraut ist, als Vorsitzender der für die Erstellung des Partnershipreports verantwortlichen Unterarbeitsgruppe der Arbeitsgruppe 1, die ihre Aktivitäten nun auf Trusts und Investmentfonds erstreckt hat, sowie als Delegierter Österreichs bei der für Fragen der internationalen Verrechnungspreisgestaltung zuständigen Arbeitsgruppe 6 gelang es ihm, auch die internationale Rechtsentwicklung im Bereich des DBA-Rechts und der Abkommensinterpretation maßgeblich zu beeinflussen. Sein Bemühen galt auch stets der Verhinderung missbräuchlicher Rechtsgestaltungen in der DBA-Anwendung. Dabei ließ er jedoch nie jenes Augenmaß vermissen, das für die Wahrung der Standortinteressen Österreichs unerlässlich ist. Als Vertreter Österreichs beim OECD-Forum gegen schädlichen Steuerwettbewerb gelang es ihm stets, die österreichischen Anliegen bei rechtspolitisch heiklen Materien erfolgreich zu verteidigen. Nicht unerwähnt bleiben sollen hier auch seine Bemühungen um die national und auch international viel beachtete Einrichtung des Expressantwortservice des BMF zur Beantwortung anspruchsvollerer Rechtsfragen bei der Anwendung des Internationalen Steuerrechts. Diese als „EAS“-Verfahren bekannte Serviceeinrichtung, der er auch einen beträchtlichen Teil seiner Freizeit widmet, ist zweifellos ein wesentlicher Meilenstein in der Entwicklung der österreichischen Finanzverwaltung zu einer der kundenfreundlichsten Finanzverwaltungen Europas.

Eine Würdigung des Jubilars wäre jedoch unvollständig, würde sie nicht auch auf seine besonderen persönlichen Charakteristika und menschlichen Vorzüge eingehen. Helmut Loukotas hohes fachliches Niveau, sein überdurchschnittlich hoher persönlicher Arbeitseinsatz sowie sein auch unter schwierigen Rahmenbedingungen ungebrochener Optimismus für die Zukunft des Internationalen Steuerrechts waren und sind für seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Vorbild und Anreiz für Höchstleistungen. Jene, die ihm dabei das Vertrauen schenkten, durften und dürfen stets seines verständnisvollen und freundschaftlichen Wohlwollens sicher sein.

Wir wünschen dem Jubilar zu seinem besonderen Geburtstag alles Gute, vor allem Gesundheit und noch viele Jahre ungebrochener Schaffenskraft. In diesem Sinne, ad multos annos!

Michael Lang, Heinz Jirousek

Lieber Helmut, ich darf mich seit 1975 zu deinen engsten beruflichen Weggefährten im BMF zählen. Dieser langjährigen Zusammenarbeit verdanke ich nicht nur eine tiefe Freundschaft, sondern auch eine wesentliche Bereicherung in fachlicher Hinsicht. Unsere gemeinsamen literarischen Projekte auf dem Gebiet des zwischenstaatlichen Steuerrechts sind Zeugnis hiefür. Für dieses Vertrauen und die mir immer bewiesene Wertschätzung darf ich dir heute herzlich danken und hoffen, dass sich unsere freundschaftliche Zusammenarbeit noch über viele Jahre erstrecken möge!

Heinz Jirousek

Lieber Helmut, ich möchte mich bei dir für all das bedanken, was du für die Wissenschaft getan hast. Die Wissenschaft und die Universitäten sind dir in vielfältiger Hinsicht zu Dank verpflichtet: Durch deine ungeheuer großen Aktivitäten hast du auch innerhalb der Universitäten das Bewusstsein dafür geschärft, dass es wichtig ist, dem Internationalen Steuerrecht Ressourcen zur Verfügung zu stellen. Du hast auch viele Autor/inn/en durch deine zahllosen Fachbeiträge angeregt, sich zu Fragen des Internationalen Steuerrechts – mitunter zustimmend, mitunter kritisch – zu äußern, und dadurch eine sehr fruchtbare Diskussion zu verschiedensten Fachfragen, die es in dieser Tiefe in den wenigsten Ländern gibt, ausgelöst. Umgekehrt hast du dich auch durch zahlreiche Beiträge der an den Universitäten und in der Praxis tätigen Autor/inn/en im positivsten Sinne „provozieren“ lassen, in dem du literarisch hingeworfene „Fehdehandschuhe“ aufgenommen hast und dadurch fast immer ein äußerst konstruktiver Dialog entstanden ist. Wir an der Wirtschaftsuniversität sind dir dankbar, dass du, wann immer wir dich darum bitten, bei unseren Lehrveranstaltungen dabei bist und wir unseren Studierenden dadurch zeigen können, dass fachliche Kontroversen und freundschaftliche Beziehungen einander keineswegs ausschließen. Für all dies möchte ich dir herzlich danken und hoffe, dass du unser Fach und unser universitäres Leben noch viele Jahre auf diese Weise bereichern mögest!

Michael Lang

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