Praxis des Internationalen Steuerrechts
1. Aufl. 2005
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S. 111Dreiecksverhältnisse im Recht der Doppelbesteuerungsabkommen
S. 113I. Einleitung
Unter der Problematik der Dreiecksverhältnisse – im Englischen als Triangular Cases bezeichnet – werden in der wissenschaftlichen Diskussion all jene Sachverhalte verstanden, die sich steuerlich nicht bloß auf die beiden Vertragstaaten, sondern darüber hinaus auch auf einen Drittstaat beziehen. Es geht dabei ausdrücklich nicht um ein Problem, welches aus einer unterschiedlichen Ansicht über den Sachverhalt, Unterschiede in den nationalen Steuernormen oder unterschiedlichen Abkommensinterpretationen resultiert. Vielmehr wirkt sich ein bestimmter Sachverhalt auf die Steuerhoheiten dreier Staaten aus.
Dabei können sich Dreiecksverhältnisse grundsätzlich aus folgenden Fallkonstellationen ergeben:
Ein Rechtsträger, der im Staat A ansässig ist, unterhält im Staat B eine Betriebsstätte, die Einkünfte aus einem Staat C bezieht (Fall 1)
Ein in zwei Staaten (A und B) ansässiger Rechtsträger (Doppelansässigkeit) bezieht aus einem Drittstaat (C) Einkünfte (Fall 2)
Ein in zwei Staaten (A und B) ansässiger Rechtsträger (Doppelansässigkeit) leistet eine Zahlung an einen Rechtsträger, der im Staat C ansässig ist (Fall 3)
Die steue...