Achatz/Brandl/Kert (Hrsg)

Festschrift Roman Leitner

1. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-7073-4629-9

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Festschrift Roman Leitner (1. Auflage)

S. 5681. Einleitung

Die Richtlinie EU 2018/822 (in weiterer Folge DAC-6-Richtlinie) sieht eine verpflichtende Offenlegung für bestimmte grenzüberschreitende Gestaltungen vor. In Österreich wurde die DAC-6-Richtlinie durch das EU-MPfG umgesetzt, welches mit in Kraft getreten ist. Das EU-MPfG enthält Bestimmungen zur sachlichen und persönlichen Meldepflicht, zu Inhalt und Form der Meldung sowie zur Verarbeitung der gemeldeten Informationen. Die Sanktionen bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung der Meldepflicht sind in § 49c FinStrG geregelt.

Der vorliegende Beitrag beschäftigt sich mit Einzelfragen im Zusammenhang mit der sachlichen Meldepflicht nach dem EU-MPfG, die in den § 4 bis 6 EU-MPfG geregelt ist. Konkret soll für verschiedene Wegzugszenarien untersucht werden, ob diese als meldepflichtige Gestaltung anzusehen sind.

2. Überblick über die sachliche Meldepflicht

Eine Meldepflicht nach dem EU-MPfG besteht für bestimmte grenzüberschreitende Gestaltungen. Weder die DAC-6-Richtlinie noch das EU-MPfG enthalten eine Definition des Begriffs der „Gestaltung“. Nach Auffassung der EU-Kommission ist eine Definition des Begriffs der aggressiven Steuerplanung bzw der aggressiven Steuergestaltu...

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