Festschrift Roman Leitner
1. Aufl. 2022
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S. 492Mit dem ÖkoStRefG 2022 Teil I wird das System der Besteuerung von Einkünften aus „Kryptoassets“ grundlegend reformiert. Einkünfte aus Kryptowährungen und Kryptoassets sollen in das System der Einkünfte aus Kapitalvermögen eingebunden werden und – unabhängig von einer Behaltefrist – dem Sondersteuersatzregime (27,5 %) und – teilweise zeitversetzt – der Kapitalertragsteuer und der Endbesteuerung unterliegen. Das ÖkoStRefG 2022 Teil I unterscheidet dabei zwischen den Kryptowährungen, für die ein völlig neues Besteuerungsregime geschaffen wird, und bestimmten Kryptoassets, die im Rahmen einer reformierten Derivatebesteuerung erfasst werden. Der nachfolgende Beitrag beschäftigt sich mit der Abgrenzung der Anwendungsbereiche sowie mit einem Vergleich der Besteuerungsfolgen.
„Kryptowährungen“ ist das Schwerpunktthema der finanzstrafrechtlichen Tagung 2022. Der Jubilar, Hon.-Prof. Dr. Roman Leitner, greift damit wiederum ein „ganz heißes“ Thema auf, das auch aus finanzstrafrechtlicher Sicht sehr viel zu bieten hat. Unsere lebhaften Diskussionen mit dem Jubilar im Vorfeld dazu haben uns zu diesem Beitrag „inspiriert.“ Apropos Inspiration: Hon.-Prof. Roman Leitner hat mit seiner sprühenden Be...