Festschrift Roman Leitner
1. Aufl. 2022
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S. 2481. Vorbemerkungen
Mit dem 1. Stabilitätsgesetz 2012 wurde eine gemeinsame Berechnung und Erklärung der Grunderwerbsteuer (GrESt) und Immobilienertragsteuer (ImmoESt) durch Parteienvertreter (Rechtsanwälte und Notare) eingeführt. In diesem Beitrag sollen die damit verbundenen Pflichten der Parteienvertreter erläutert, sowie damit verbundene Fallstricke dargestellt und im Fall von verwirklichten Pflichtverletzungen Sanierungsmöglichkeiten aufgezeigt werden. Das Augenmerk wird dabei auf die Erwerbs- bzw Veräußerungsvorgänge von inländischen Grundstücken des Privatvermögens durch unbeschränkt steuerpflichtige natürliche Personen gelegt.
2. Pflichten des Parteienvertreters im Zusammenhang mit der GrESt und ImmoESt
2.1. Pflichten des Parteienvertreters iZm der GrESt
Der Erwerb eines inländischen Grundstückes iSd § 1 GrEStG kann entweder im Wege einer Selbstberechnung nach § 11 GrEStG oder im Wege einer Abgabenerklärung nach § 10 GrEStG beim Finanzamt Österreich angezeigt werden. Es kann grundsätzlich zwischen den beiden Varianten frei gewählt werden. In der Praxis beauftragt jedoch im Regelfall der Steuerpflichtige den Parteienvertreter mit der Selbstberechnung der GrESt, da die Eintragung des Erwerbsvorganges im Grundbuch...