Festschrift Roman Leitner
1. Aufl. 2022
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S. 2181. Einleitung
Die Frage, inwieweit abgabenrechtliche Offenlegungspflichten, die Vertretbarkeit von Rechtsauffassungen und die finanzstrafrechtliche Verantwortlichkeit des Abgabepflichtigen korrelieren, ist seit jeher umstritten. Wenngleich schon zahlreiche Beiträge zu diesem Thema veröffentlicht wurden, haben die damit in untrennbarem Zusammenhang stehenden Rechtsfragen jüngst wieder Aufwind erfahren. So wird seit einiger Zeit im Zusammenhang mit „vorsorglichen Offenlegungen“ diskutiert, welche abgaben- und steuerstrafrechtlichen Wirkungen die Offenlegung von unvertretbaren Rechtsauffassungen entfalten können. In manchen Aus- und Fortbildungsveranstaltungen wurde in diesem Zusammenhang bereits der Eindruck erweckt, dass sich die hA aktuell dafür aussprechen würde, dass die Offenlegung einer unvertretbaren Rechtsauffassung keinesfalls geeignet wäre, um der abgabenrechtlichen Offenlegungspflicht zu genügen. Ferner soll damit lediglich die subjektive Vorwerfbarkeit eines Finanzstrafdelikts verhindert werden. Somit resultiere aus der Offenlegung einer unvertretbaren Rechtsansicht ein hohes finanzstrafrechtliches Risiko.
Wie bereits angedeutet, ist dieses Thema bereits umfassend im Schrif...