Festschrift Roman Leitner
1. Aufl. 2022
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S. 1861. Roman Leitner und das Finanzstrafrecht
Roman Leitner als ausgewiesenen Experten auf dem Gebiet des Finanzstrafrechts zu würdigen ist keine leichte Aufgabe. Seine wissenschaftlichen Arbeiten hervorzuheben hieße Eulen nach Athen tragen. Dem Studienkollegen und Freund einen Festschriftbeitrag zu widmen, ist zumindest ein Versuch, der Wertschätzung seiner verdienstvollen Arbeiten zur Fortentwicklung der Dogmatik im Finanzstrafrecht Ausdruck zu verleihen.
2. Diversion nach dem FinStrG
Eine Diversion nach § 198 ff StPO bzw nach § 19 VbVG ist in einem Finanzstrafverfahren grundsätzlich nicht möglich, weil § 203 FinStrG eine solche Verfahrenserledigung – vorbehaltlich der Sonderbestimmungen für Jugendstrafsachen – nicht zulässt.
Eine Ausnahme bilden somit die Jugendstrafsachen, für die nach § 24 Abs 1 FinStrG iVm § 202a FinStrG Sonderregeln für eine diversionelle Erledigung getroffen wurden.
Damit könnte das Thema eigentlich als abgehakt gelten; eine solche Sichtweise greift indes zu kurz.
2.1. Der generelle Diversionsausschluss
Die in § 203 FinStrG vorgegebene – einzigartige – Konstellation des Ausschlusses einer Verfahrenserledigung in einem speziellen Strafverfahren wirft die Frage nach der Zulässigkeit einer solchen Sonderregelung und nach deren Zweckmäßigkeit auf.
Die Überle...