Festschrift Roman Leitner
1. Aufl. 2022
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S. 701. Einleitung
Das Übernahmerecht dient der Ordnung des Erwerbs von Beteiligungen an börsennotierten Unternehmen und bildet daher ein wesentliches Element eines funktionierenden Kapitalmarkts. Es ist in Österreich im Übernahmegesetz (ÜbG) geregelt, das im Jahr 2006 in Umsetzung der Übernahme-RL grundlegend novelliert wurde. Ziel des Übernahmerechts ist es, eine Gleichbehandlung der Aktionäre sicherzustellen und bei der Begründung von kontrollierenden Beteiligungen, das sind Beteiligungen von mehr als 30 %, den übrigen Aktionären die Möglichkeit zu geben, ihre Anteile zu verkaufen. Dementsprechend verpflichtet § 22 ÜbG das übernehmende Unternehmen, den Aktionären ein Angebot für die Beteiligungen zu legen (sog Pflichtangebot).
Für die Überwachung der Angebotspflicht ist die Übernahmekommission als unabhängige und weisungsfreie Behörde zuständig, die bei der Wiener Börse eingerichtet ist. Die Übernahmekommission besteht aus zwölf nebenberuflichen Mitgliedern und einer Geschäftsstelle (§ 28 ÜbG). Ihr obliegt insbesondere die Kontrolle des gesamten Angebotsvorgangs und die Beurteilung der Frage, ob ein Pflichtangebot zu stellen ist. Die Übernahmekommission erlässt in Wahrnehmung ihrer Zuständigkeiten Bescheide und hat ins...