Praxishandbuch WEG I Wohnungseigentumsgesetz
1. Aufl. 2023
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1. Einleitung
WE-Objekte stellen einen wesentlichen Teil der Vermögensweitergabe an die nächste Generation dar. WE-Objekte werden in aller Regel (unmittelbar) geschenkt.
Losgelöst von der Frage, welche (sonstigen) steuerlichen Konsequenzen die Schenkung von WE-Objekten hat, taucht in der Praxis regelmäßig die Frage auf, ob eine solche Schenkung dem Finanzamt gemeldet werden muss.
2. Gesetzliche Rahmenbedingungen
Gemäß § 121a Abs 1 BAO sind Schenkungen unter Lebenden sowie Zweckzuwendungen unter Lebenden dem Finanzamt Österreich anzuzeigen, wenn
Bargeld, Kapitalforderungen, Anteile an Kapitalgesellschaften und Personenvereinigungen (Personengemeinschaften) ohne eigene Rechtspersönlichkeit, Beteiligungen als stiller Gesellschafter, oder
Betriebe (Teilbetriebe), die der Erzielung von Einkünften gemäß § 2 Abs 3 Z 1 bis 3 EStG dienen, oder
bewegliches körperliches Vermögen und immaterielle Vermögensgegenstände erworben wurden und
der Erwerber, Geschenkgeber, Zuwendende bei freigebiger Zuwendung, Beschwerte bei Zweckzuwendung, im Zeitpunkt des Erwerbes einen Wohnsitz, den gewöhnlichen Aufenthalt, den Sitz oder die Geschäftsleitung im Inland hatte.
Abs 2 von § 121a BAO sieht vor, dass selbst wenn eine Meldepflicht dem Grunde nach besteht, keine M...