Praxishandbuch WEG I Wohnungseigentumsgesetz
1. Aufl. 2023
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S. 3841. Warum Fruchtgenuss?
Fruchtgenussrechte erfreuen sich in der Praxis insbesondere bei der Planung der Vermögensnachfolge großer Beliebtheit. Dies ist auf die flexible zivilrechtliche Gestaltbarkeit und auf die sich dadurch bietenden Möglichkeiten zur Steueroptimierung zurückzuführen. Dieser Beitrag soll daher sowohl einen kurzen Überblick über wesentliche Steuerfragen im Zusammenhang mit Fruchtgenussrechten bieten als auch gezielt auf Sonderfragen bei der Übertragung von Wohnungseigentumsobjekten unter Vorbehalt eines Fruchtgenussrechts eingehen. Steuerliche Optimierungsmöglichkeiten und Fallstricke bei der Schenkung von Wohnungseigentumsobjekten unter Rückbehalt eines Fruchtgenussrechts werden anhand eines Beispiels erläutert.
2. Das Fruchtgenussrecht – zivilrechtliche Grundlagen und Begriffsabgrenzungen
§ 509 ABGB bestimmt, dass der Fruchtnießer (Usufruktuar) das dingliche Recht hat, eine Sache ohne jede Einschränkung aber unter Schonung der Substanz zu gebrauchen. Der Begriff „dingliches Recht“ bedeutet, dass sich die Herrschaftsrechte des Fruchtnießers auf die belastete Liegenschaft beziehen. Sein Recht ist absolut, kann also nicht nur gegenüber seinem Vertragspartner (dem Fruchtgenussbela...