Praxishandbuch WEG I Wohnungseigentumsgesetz
1. Aufl. 2023
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Karin Fuhrmann/Alexander Albl
1. Einleitung
Das österreichische UStG sieht für Verwaltungsleistungen von EigG eine unechte USt-Befreiung bzw einen begünstigten Steuersatz vor.
Dies basiert auf der 6. MwSt-RL, die für alle Mitgliedstaaten zur Anwendung kommt, zumal sie in nationales Recht umzusetzen ist. Demnach sollte jede Bestimmung des UStG eine europarechtliche Grundlagenbestimmung aufweisen. Folglich gilt dies auch für die österreichischen Bestimmungen § 6 Abs 1 Z 17 und § 10 Abs 2 Z 3 lit b UStG. Ein Judikat des EuGH (WEG Tevesstraße) macht es notwendig, diese europarechtliche Fundierung näher zu beleuchten.
2. Gesetzliche Rahmenbedingungen
§ 6 Abs 1 UStG legt fest, welche Umsätze von der USt (unecht) befreit sind. Nach Z 17 des § 6 Abs 1 UStG sind die Leistungen von Personenvereinigungen zur Erhaltung, Verwaltung oder zum Betrieb der in ihrem gemeinsamen Eigentum S. 258stehenden Teile und Anlagen einer Liegenschaft, an der Wohnungseigentum besteht, und die nicht für Wohnzwecke oder das Abstellen von Fahrzeugen aller Art verwendet werden, befreit.
§ 10 UStG schreibt die in Österreich anwendbaren Steuersätze fest. Gemäß § 10 Abs 2 Z 3 lit b UStG gilt der ermäßigte Steuersatz von 10 % für die Leistungen von Personenvereinigungen zur Erhaltung, Verwaltung oder zu...