Praxishandbuch WEG I Wohnungseigentumsgesetz
1. Aufl. 2023
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S. 2021. Einleitung
Wenngleich es bei Neubauprojekten in der Regel zu einer Parifizierung, also der Begründung von Wohnungseigentum, auf Basis eines Nutzwertgutachtens kommt, gibt es in Österreich dennoch zahlreiche Zinshäuser, die im ideellen Miteigentum stehen.
Investoren erwerben oftmals unparifizierte Objekte, um diese nach erfolgter Sanierung in Wohnungseigentumsobjekte „umzuwandeln“ und abzuverkaufen.
Vor diesem Hintergrund soll diese erstmalige Parifizierung eines Zinshauses anhand eines konkreten Beispiels abgehandelt werden.
2. Sachverhalt und Fragestellung
Die Eigentümer der Liegenschaft EZ 123 KG 123 (im Folgenden „Liegenschaft“) beabsichtigen Wohnungseigentum auf dieser zu verbüchern. Dabei sollen den Eigentümern der Liegenschaft folgende Wohnungseigentumsobjekte mit nachstehenden Anteilsverschiebungen zugewiesen werden:
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B-LNR | Eigentümer | Jahr der Anschaffung | Anteil vor WEG | Anteile nach WEG | WE- Objekt | Anteilsverschiebung | Pfandrechte |
1 | Herr A | 2004 | 1/10 | 58/1.103 | Top 9 | + 3,8 | nein |
56/1.103 | Top 11 | ||||||
114/1.103 (zusammen) | Top 9 und 11 | ||||||
2 | Frau B | 2004 | 2/10 | 49/1.103 | Top 4 | + 26,4 | EUR 600.000 (Höchstbetrag) |
113/1.103 | Top 15 | ||||||
85/1.103 | Top 16 | ||||||
247/1.103 (zusammen) | Top 4, 15 und 16 | ||||||
3 | Frau C | 2004 | 3/10 | 49/1.103 | Top 1 | + 7,6 | EUR 900.000 (Höchstbet... |