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Albl/Frech/Kerbl (Hrsg)

Praxishandbuch WEG I Wohnungseigentumsgesetz

Recht - Steuerrecht

1. Aufl. 2023

ISBN: 978-3-7073-4750-0

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Dokumentvorschau
Praxishandbuch WEG I Wohnungseigentumsgesetz (1. Auflage)

1. Was ist ein Wohnungseigentumsvertrag?

Im Wohnungseigentumsvertrag vereinbaren alle Miteigentümer eines Objektes schriftlich die Veränderung ihrer bisherigen dinglichen Rechtsposition: An Stelle des Miteigentumsrechtes am gesamten Gebäude tritt auf Basis des Wohnungseigentumsvertrages ein ausschließliches Nutzungs- und Verfügungsrecht an einzelnen wohnungseigentumstauglichen Gebäudeteilen.

Gemäß § 3 Abs 1 WEG 2002 (in der Folge kurz „WEG“) kann Wohnungseigentum entweder auf Grundlage einer gerichtlichen Entscheidung oder auf Grundlage einer „schriftlichen Vereinbarung zwischen den Miteigentümern“ – also auf Grundlage eines sogenannten Wohnungseigentumsvertrags – begründet werden. Im Vergleich zu den gerichtlichen Entscheidungen ist der Wohnungseigentumsvertrag deutlich verbreiteter. Er gilt als „Regelfall“ der Wohnungseigentumsbegründung.

Neben der Bescheinigung der Baubehörde bzw des Gutachtens eines Sachverständigen über den Bestand an wohnungseigentumstauglichen Objekten (§ 6 Abs 1 Z 2 WEG) und dem Nutzwertgutachten (§ 6 Abs 1 Z 3 WEG) ist der Wohnungseigentumsvertrag eines der drei wichtigsten Dokumente zur Begründung von Wohnungseigentum.

S. 50Im Wohnungseigentumsvertrag können zudem vielfältige weitere Rechte und Pflichten zwischen d...

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