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Die Auswirkungen von Verfall und Verjährung auf den Tatbestand der Unterentlohnung
Erste Entscheidung eines Landesverwaltungsgerichts zu dieser Thematik liegt vor
Im Hinblick auf strafbare Unterentlohnungen war bislang nicht geklärt, wie mit Ansprüchen von Arbeitnehmern umzugehen ist, die zivilrechtlich bereits verfallen oder verjährt sind. Diesbezüglich nehmen weder der Gesetzestext des LSD-BG (oder des AVRAG) noch die Erläuterungen konkret Stellung. In der Literatur bestanden unterschiedliche Ansichten, ob verfallene oder verjährte Ansprüche vom Anwendungsbereich des Straftatbestands der Unterentlohnung umfasst sind. Nunmehr liegt erstmals eine Entscheidung eines Landesverwaltungsgerichts vor, die nachstehend diskutiert werden soll. Ob durch diese Entscheidung die strittigen Punkte jedoch abschließend geklärt wurden, erscheint fraglich.
1. Meinungsstand in der Literatur
Im Wesentlichen stellte sich bisher die Frage, ob eine Bestrafung aufgrund einer vorliegenden Unterentlohnung auch für jene Zeiträume erfolgen kann, in denen der Arbeitgeber bei gerichtlicher Geltendmachung den Verfall (der kollektivvertraglich oder einzelvertraglich festgesetzt wurde) erfolgreich einwenden könnte. Diesbezüglich bestanden in der Literatur unterschiedliche Ansichten.
Von Graf-Schimek wurde dazu vertreten, dass Ansprüche, die zivilrechtlich bereits verfallen oder ver...