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Die begleitende Kontrolle – „Horizontal Monitoring“ erhält eine gesetzliche Grundlage
Rechtssicherheit gegen Transparenz – ein fairer Tausch für Unternehmer?
Der Begutachtungsentwurf zum Jahressteuergesetz 2018 (JStG 2018) sieht eine neue gesetzliche Grundlage in der BAO für das bislang als Pilotprojekt durchgeführte „Horizontal Monitoring“ vor. Mit der Möglichkeit der neuen „begleitenden Kontrolle“ ist erstmals eine Alternative zur Außenprüfung vorgesehen, die demnächst Großunternehmen offenstehen soll. Unternehmen, die die Voraussetzungen erfüllen, sollen mit der Teilnahme an der begleitenden Kontrolle für mehr Transparenz im Gegenzug zeitnah Rechtsauskünfte erhalten. Aus Sicht der Praxis ist die begleitende Kontrolle jedenfalls zu begrüßen. Es sind jedoch noch einige Fragen offen, insb im Hinblick auf die konkreten Erwartungen der Finanzverwaltung an ein Steuerkontrollsystem. Auch bezüglich der Rechtssicherheit, welche die begleitende Kontrolle bieten soll, besteht in gewissen Bereichen noch Bedarf für gesetzliche Nachbesserungen.
1. Grundsätzliches
Mit der begleitenden Kontrolle durch die Abgabenbehörde soll erstmals ein Gegenstück zur Außenprüfung nach §§ 147 ff BAO für Großunternehmen eingeführt werden. Die Regelungen in §§ 153a ff BAO sollen die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Abwicklung der begleitenden Kontrolle normieren, die bislang als Pilotprojekt ...