Niedrigverzinsung im Bilanz- und Steuerrecht
1. Aufl. 2023
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S. 121. Einleitung und Problemstellung
Gegenstände des Anlagevermögens werden grundsätzlich über ihre voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig abgeschrieben. Dies gilt unter anderem nicht für Beteiligungen und eingeschränkt auch nicht für den Firmenwert. Letzterer ist im österreichischen Unternehmensrecht gem § 203 Abs 5 UGB im Zweifel über zehn Jahre abzuschreiben.
Anstelle oder zusätzlich zur planmäßigen Abschreibung tritt bei diesen Vermögensgegenständen bei Vorliegen einer voraussichtlich dauernden Wertminderung eine außerplanmäßige Abschreibung ein. Als Bewertungsmaßstab wird der beizulegende Wert dem Werthaltigkeitstest zugrunde gelegt. Für die Bewertungsmethode kommt die Ermittlung des Nutzungswerts des Vermögensgegenstands auf Basis einer Barwertberechnung in Anwendung. Die zwei wesentlichen Komponenten sind dabei die zukünftigen Erträge/Cashflows sowie der Diskontierungssatz.
Die idente Bewertungsmethode kommt auch in IAS 36 (Impairment Test) bei der Ermittlung des Value-in-use von Firmenwerten zur Anwendung. Im Folgenden wird davon ausgegangen, dass der Diskontierungssatz nach IAS 36 weitestgehend ident mit dem für die Berechnung des beizulegenden Werts von Beteiligungen im Unternehmensrecht is...