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SWK 36, 20. Dezember 2019, Seite 1542

Highlights aus dem KStR-Wartungserlass 2019

Hinzurechnungsbesteuerung – Methodenwechsel – Liquidation – „Luxusimmobilien“ – Gesellschafter-Verrechnungskonto – Zuordnung von Beteiligungen

Christoph Schlager

Mit dem rund 130-seitigen KStR-Wartungserlass 2019 werden die KStR auf den neuesten Stand gebracht. Den Schwerpunkt der Wartung bildet die mit dem JStG 2018 implementierte Hinzurechnungsbesteuerung; daneben werden auch jene Gesetzesänderungen durch das StRefG 2020 berücksichtigt, die bereits bei der Veranlagung 2019 anzuwenden sind. Weiters wird die höchstgerichtliche Rechtsprechung verarbeitet, dabei insb auch das aktuelle VwGH-Erkenntnis zur Liquidation von Gruppenmitgliedern. Neue Aussagen zur Zuordnung von Beteiligungen zu Betriebsstätten dienen der Harmonisierung mit dem zwischenstaatlichen Steuerrecht. Dieser Beitrag soll einen ersten Überblick über die zentralen Neuerungen geben und beleuchtet insb die im Zuge der Begutachtung vorgenommenen Anpassungen.

Mitte Dezember wurde der KStR-Wartungserlass 2019 in der Findok veröffentlicht. Besonders praxisrelevant aus Sicht der Konzernbesteuerung und damit auch Gegenstand intensiver Auseinandersetzung im Zuge der Begutachtung sind die Aussagen zur Hinzurechnungsbesteuerung und dem neuen Methodenwechsel.

1. Einarbeitung der Hinzurechnungsbesteuerung

Eine generelle Frage, die sich bei der Prüfung des Kriteriums der Niedrigbesteuerung ebenso stellt ...

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