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SWK 34, 5. Dezember 2016, Seite 1464

Verlustübergang auf die Erben nur bei Betriebsfortführung

Zeitlich begrenzter Verlustrücktrag oder betriebsunabhängiger Verlustübergang als Lösungsansatz

Hermann Peyerl

Der VwGH hat neuerlich entschieden, dass Verlustvorträge nur auf die Erben übergehen, die den Betrieb übernehmen ( Ra 2015/15/0003). Dieser Beitrag untersucht die Folgen dieser Judikatur.

1. Das Erkenntnis des VwGH

Der VwGH hatte sich ein weiteres Mal mit der Frage zu befassen, unter welchen Voraussetzungen Verlustvorträge auf die Erben übergehen. Eine Steuerpflichtige mit Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit hatte – wie ihre beiden Geschwister – eine unbedingte Erbantrittserklärung abgegeben. Mit der Einantwortung hatte jedes der drei Kinder die steuerlichen Verlustvorträge des Erblassers zu einem Drittel übernommen. Der verlustverursachende Betrieb war jedoch bereits Jahre früher an nur ein Kind übergeben worden.

Das Finanzamt versagte der Steuerpflichtigen den Verlustabzug mit der Begründung, dass „geerbte“ Verluste nur von jenen Erben geltend gemacht werden können, die den verlustverursachenden Betrieb weiterführen. Dagegen wendete die Steuerpflichtige vor dem VwGH ein, dass auch der Erblasser die ihm zustehenden Verlustvorträge unabhängig vom Betrieb behalten und selbst geltend gemacht habe. Im vorliegenden Fall stehe ein Betrieb in keinem Zusammenhang mit de...

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