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SWK 22, 5. August 2019, Seite 932

Montagelieferung – Werklieferung – Werkleistung

Unterschiede, Schnittstellen und Rechtsfolgen

Ingrid Rattinger und Julian Kuderer

Lieferungen und sonstige Leistungen können in der Praxis in den verschiedensten Formen auftreten. Werden Gegenstände montiert bzw installiert oder be- bzw verarbeitet, sieht man sich häufig mit den Begriffen Montagelieferung, Werklieferung und Werkleistung konfrontiert. Eine klare Zuordnung ist oft nicht einfach vorzunehmen, wohl aber entscheidend für die dadurch entstehenden Rechtsfolgen und für eine mögliche umsatzsteuerrechtliche Registrierungspflicht im Bestimmungsland. Problematisch jedoch ist, dass die diesbezüglichen Bestimmungen nicht einheitlich auf EU-Ebene und auf nationaler Ebene geregelt sind.

1. Überblick

Bei der Prüfung eines umsatzsteuerrechtlichen Sachverhalts gilt es stets zu unterscheiden, ob es sich bei der Leistung, die ein Unternehmer am Markt gegen Entgelt anbietet und dadurch Umsätze generiert, um eine Lieferung oder um eine sonstige Leistung handelt. Während eine solche Zuordnung in einigen Fällen problemlos erfolgen kann – dh, es ist klar, ob diese angebotene Leistung eine Lieferung oder sonstige Leistung ist –, ist dies in anderen Fällen nicht so einfach möglich. Dies betrifft ua Sachverhalte, bei denen erworbene Gegenstände zB beim Auftraggeber installiert...

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