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SWK 29-30, 20. Oktober 2021, Seite 1313

Beurteilung der Verbringung von Ersatzteilen bei grenzüberschreitenden Reparaturleistungen

Muss ein innergemeinschaftliches Verbringen gemeldet werden?

Julian Kuderer und Ingrid Rattinger

Die Verbringung von Nebenstoffen bzw Ersatzteilen im Rahmen von grenzüberschreitenden Werkleistungen wird weder in der MwStSyst-RL noch im UStG explizit normiert. Es stellt sich die Frage, ob hinsichtlich der Verbringung aus österreichischer Sicht aufgrund der Werkleistung einheitlich von einer sonstigen Leistung ausgegangen werden kann oder ob die Verbringung getrennt von der sonstigen Leistung zu beurteilen ist, was allenfalls eine umsatzsteuerrechtliche Registrierung in Österreich erfordert.

1. Ausgangssachverhalt und Fragestellung

Ein dänisches Unternehmen erbringt an österreichische Unternehmen regelmäßig Reparaturleistungen an Schiffen, die sich in Österreich befinden. Die Reparaturen finden stets direkt bei den Schiffen in Österreich statt. Hierfür werden häufig Ersatzteile benötigt, die das dänische Unternehmen aus seinem dänischen Ersatzteillager von Dänemark nach Österreich verbringt. Die Ersatzteile sind im Vergleich zu den sehr umfangreichen Reparaturleistungen nebensächlich. Ein Teil der Ersatzteile wird für die Reparatur benötigt und in das jeweilige Schiff eingebaut. Der nicht verwendete Teil wird anschließend wieder von Österreich in das dänische Ersatzteillager zurückgeb...

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