Praxisbeispiele zur Einkommensteuer
1. Aufl. 2017
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S. 29854. Alleinverdienerabsetzbetrag
Schwierigkeitsgrad: 🌶🌶🌶
Normen: § 33 Abs 4, § 34 Abs 9 EStG
Erlässe: LStR 2002 Rz 771 ff und 884a ff
Deskriptoren: Alleinverdienerabsetzbetrag, Kinderbetreuungskosten, Kinderfreibetrag
Sachverhalt
Karl und Karin Kaiser bewohnen in einer Lebensgemeinschaft seit eine gemeinsame Wohnung. Sie heiraten am . Das gemeinsame Kind Kerstin wird am geboren; Karl Kaiser bezieht die Familienbeihilfe. Kerstin wird ab Mai 2016 in einer Krabbelstube betreut, wofür Aufwendungen von EUR 3.500 entstanden sind, die zur Gänze Karl Kaiser trägt. Karl Kaiser ist aus einer früheren Beziehung auch noch Vater des Sohnes Kurt, der am geboren wurde. Die Familienbeihilfe für Kurt bezieht die Kindesmutter; Karl Kaiser leistet regelmäßig den gesetzlichen Unterhalt. Für die Nachmittagsbetreuung Kurts in der Schule hat Karl Kaiser im Jahr 2015 EUR 1.500 und im Jahr 2016 EUR 1.800 bezahlt.
Karl Kaiser erzielt 2015 Einkünfte von EUR 50.000 und 2016 iHv EUR 55.000.
Karin Kaiser erzielt folgende Einnahmen:
2015
Einnahmen aus einem freien Dienstvertrag (kaufmännisch-gewerblicher Bereich) iHv EUR 6.500 (abzüglich Sozialversicherung iHv EUR 1.000); weitere Ausgaben fielen nicht an
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