Praxisbeispiele zur Einkommensteuer
1. Aufl. 2017
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S. 27849. Erbschaft mit Kapitalvermögen
Schwierigkeitsgrad: 🌶🌶🌶🌶
Normen: § 6 Z 6, §§ 27, 27a EStG
Erlässe: EStR 2000 Rz 6101 ff
Deskriptoren: Depotübertrag, Erbschaft, Kapitaleinkünfte, Wegzugsbesteuerung
Sachverhalt
Der in Österreich ansässige Hubert Huber stirbt am und vererbt seine 30.000 Aktien an der A-AG, welche er in einem inländischen Bankdepot hält (Anschaffungskosten vom iHv EUR 100.000, gemeiner Wert im Todeszeitpunkt iHv EUR 150.000).
Folgende Erben kommen in Betracht:
sein im Inland lebender Sohn
seine in Deutschland lebende Tochter
eine liechtensteinische Stiftung, die er selbst errichtet hat
Im Jahr 2018 veräußert der jeweilige Erbe die Aktien um den Preis iHv EUR 140.000.
Fragen
Welche einkommensteuerlichen Folgen sind mit dieser Erbschaft verbunden?
Welche Rechtsfolgen zieht der mit der Einantwortung notwendige Depotwechsel vom Erblasser auf den Erben nach sich?
Welche Rechtsfolgen wird die Veräußerung wird die Veräußerung im Jahr 2018 nach sich ziehen?
Lösung
a) Die Erbschaft der Aktien löst grundsätzlich keine einkommensteuerlichen Folgen aus. Durch diesen unentgeltlichen Erwerb werden keine Veräußerungsfolgen ausgelöst. Soweit die Aktien steuerfreien Altbestand darstellen (Aktien vor dem