Praxisbeispiele zur Einkommensteuer
1. Aufl. 2017
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S. 27147. Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
Schwierigkeitsgrad: 🌶
Erlässe: LStR 2002 Rz 645
Deskriptoren: Dienstverhältnis, Einkunftsarten, Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
Sachverhalt
Max Müller ist in der Bäckerei Semmel als Bäcker angestellt. Die Bäckerei stellt ihm auch die erforderliche Arbeitskleidung zur Verfügung.
Max Müller ist als Gesellschafter-Geschäftsführer der Auto GmbH zu 20 % beteiligt und erhält für seine Geschäftsführungstätigkeit EUR 40.000.
Adam Albrecht ist mit in Alterspension gegangen. Seine Alterspension, die er von der Pensionsversicherungsanstalt erhält, beträgt monatlich EUR 2.000.
Frage
Wie sind diese Sachverhalte aus einkommensteuerlicher Sicht zu beurteilen?
Lösung
Allgemeines
Die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (Arbeitslohn) gehören zu den Haupteinkunftsarten. Von den anderen Haupteinkunftsarten (betriebliche Einkünfte; § 2 Abs 3 Z 1 bis 3 EStG) werden sie durch das Kriterium der fehlenden Selbständigkeit bzw der bestehenden Weisungsgebundenheit abgrenzt. Ein Dienstverhältnis liegt gem § 47 Abs Satz 1 und 2 EStG somit vor, wenn der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber seine Arbeitskraft schuldet. Dies ist der Fall, wenn die handelnde Person in der Betätigung ihres geschäf...