Praxisbeispiele zur Einkommensteuer
1. Aufl. 2017
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S. 25245. Veräußerungsgewinne
Schwierigkeitsgrad: 🌶
Normen: § 24 EStG
Erlässe: EStR 2000 Rz 5501 ff
Deskriptoren: Betrieb, Teilbetrieb, Veräußerungsgewinne
Sachverhalt
Herbert Häusl verkauft die Konzession eines Autobusunternehmens an Julius Jung.
Berta Burgl vererbt ihren Betrieb an Julius Jung.
Tim Turml schenkt seinen Betrieb Julius Jung, der die Verbindlichkeiten des geschenkten Betriebes übernimmt.
Julia Juwelier veräußert ihren Betrieb Diamanti.
Julian Juwelier überlegt, seinen Betrieb aufzugeben. Da er keinen Käufer findet, überführt er die wesentlichen Betriebsgrundlagen formell in sein Privatvermögen. Er hofft aber, den Betrieb so bald wie möglich aufgeben zu können.
Fragen
Wie sind diese Betätigungen aus einkommensteuerlicher Sicht zu beurteilen?
Sind in den Beispielen c) und d) die Nebenkosten abzugsfähig?
Lösung
1. § 24 EStG soll die abschließende Besteuerung bei Beendigung der Zurechnung eines Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils an eine bestimmte Person durch Erfassung und Besteuerung der angestauten stillen Reserven sicherstellen. Gemäß § 24 Abs 2 EStG ist der Veräußerungsgewinn jener Betrag, um den der Veräußerungserlös nach Abzug der Veräußerungskosten den Wert des Betriebsvermögens oder den Wert des Anteils am Betriebsvermö...