Praxisbeispiele zur Einkommensteuer
1. Aufl. 2017
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
S. 23043. Mitunternehmerschaft I
Schwierigkeitsgrad: 🌶🌶🌶
Normen: § 2 Abs 4, § 23 Z 2 EStG; § 189 UGB; § 188 BAO
Erlässe: EStR 2000 Rz 5801 ff
Deskriptoren: Abfärbetheorie, Durchgriffsprinzip, einheitliche Feststellung, Leistungsbeziehungen, Mitunternehmerschaft
Sachverhalt
Frau Mayer ist als Komplementärin und Herr Huber als Kommanditist an der Gemüsehandels-KG beteiligt, wobei folgende Umstände zu berücksichtigen sind:
Frau Mayer und Herr Huber sind zu je 50 % am Gewinn und Verlust sowie an den stillen Reserven und am Firmenwert beteiligt.
Frau Mayer ist im gewöhnlichen Geschäftsbetrieb zur Alleingeschäftsführung berechtigt, während Geschäftsführungsmaßnahmen, die über den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb hinausgehen, ebenso wie Grundlagengeschäfte auch der Zustimmung von Herrn Huber bedürfen.
Als für die Geschäftsführung im gewöhnlichen Geschäftsbetrieb allein zuständige Gesellschafterin ist Frau Mayer auch im Dienstvertrag bei der Gemüsehandels-KG angestellt und bezieht daraus ein Gehalt in fremdüblicher Höhe von EUR 100.000 pro Jahr.
Herr Huber ist Eigentümer einer Lagerhalle, die er an die Gemüsehandels-KG zu fremdüblichen Konditionen von EUR 9.000 pro Monat vermietet. Durch laufende Wartungsarbeiten an der Lagerhalle fallen Herrn Huber Kosten i...