Praxisbeispiele zur Einkommensteuer
1. Aufl. 2017
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S. 17228. Sonderausgaben – Kirchenbeitrag
Schwierigkeitsgrad: 🌶🌶 (Frage 2), 🌶🌶🌶 (Frage 1)
Normen: § 18 Abs 1 Z 5, Abs 3 Z 1, Abs 8 EStG
Erlässe: LStR 2002 Rz 429 bis 436, 558 bis 560, 574 bis 577
Deskriptoren: automatische Datenübermittlung, begünstigter Personenkreis, Kirchenbeitrag, Sonderausgaben
Sachverhalt
Im Oktober 2016 leistet Herr Hofer in Summe EUR 600 an die römisch-katholische Kirche. Die Zahlungen betreffen die Pflichtbeitragsvorschreibungen 2016 iHv EUR 400 sowie den Kirchenbeitragsrückstand 2015 iHv EUR 200. Ferner hat Herr Hofer an die Diözesanfinanzkammer Oberösterreich eine Zweckwidmungserklärung abgegeben. Gemäß dieser Erklärung sollen 50 % seiner Kirchenbeitragsleistung für 2016 an die Katholisch-Theologische Privatuniversität in Linz überwiesen werden.
Fragen
Unter welchen Voraussetzungen können die angeführten Beträge als Sonderausgaben geltend gemacht werden?
Wie ist der Fall zu beurteilen, wenn Herr Hofer selbst bereits seit Jahren aus der römisch-katholischen Kirche ausgetreten ist, die oben angeführten Beträge aber für seine der römisch-katholischen Kirche angehörigen Ehefrau leistet?
Lösung
1. Beiträge an gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften sind als Sonderausgaben gem § 18 Abs 1 Z 5 EStG ab...