Praxisbeispiele zur Einkommensteuer
1. Aufl. 2017
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S. 12220. Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)
Schwierigkeitsgrad: 🌶🌶
Normen: §§ 7, 7a, 8, 10, 10a, 13, 17 EStG; Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung des Gewinnes bei nichtbuchführenden Gewerbetreibenden; Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung von Betriebsausgaben und Vorsteuerbeträgen bei Handelsvertretern; Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung von Betriebsausgaben und Vorsteuerbeträgen bei Künstlern und Schriftstellern (Künstler/Schriftsteller-PauschalierungsVO); Verordnung der Bundesministerin für Finanzen über die Festlegung von Durchschnittssätzen für Betriebsausgaben für Betriebe des Gastgewerbes, über die vereinfachte Führung des Wareneingangsbuches und über die Aufzeichnungspflicht bei Lieferungen von Lebensmitteln und Getränken (GastgewerbepauschalierungsVO)
Erlässe: EStR 2000 Rz 441, 454, 605, 670, 740, 1094, 2211, 2284, 2473, 2573, 2577, 3253, 3705, 3862, 3893 bis 3900, 4031, 4042, 4302; LStR 2002 Rz 340, 349
Deskriptoren: Abschreibung, Absetzung, Aktivierung, Anlageverzeichnis, Aufteilung, Betriebsausgabe, Einheit, entgeltliche Überlassung, Geringwertige Wirtschaftsgüter, Gewinnfreibetrag, GWG, Pauschalierung, Privatanteil, Sachgesamtheit, Sofortabschreibung, Wahlrecht, Werbungskosten, wirtschaftliche Einheit, Wirtschaftsgut
Sachverhalt
Georg Winter kauft im Jahr 2017