Praxisbeispiele zur Einkommensteuer
1. Aufl. 2017
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S. 10918. Rückstellungen
Schwierigkeitsgrad: 🌶🌶🌶🌶
Normen: §§ 9, 14 EStG; § 196 Abs 1, § 198 Abs 1 und 8 UGB
Erlässe: EStR 2000 Rz 3301 bis 3532
Deskriptoren: Abfertigungen, drohende Verluste, Jubiläumsgelder, Pensionen, Rückstellungen, ungewisse Verbindlichkeiten
Sachverhalt
Hans Meier hat einen Elektrofachhandel in Graz, mit welchem er als Einzelunternehmer im Jahr 2013 einen Umsatz iHv EUR 700.200, im Jahr 2014 einen Umsatz iHv EUR 750.000 und im Jahr 2015 einen Umsatz iHv EUR 650.000 erzielt hat. Folgende Sachverhalte teilt Herr Hans Meier Ihnen als seinem Steuerberater im Laufe des Jahres 2016 mit:
Am wurde zwischen Hans Meier und dem Mitarbeiter Karl Tüchtig ein Arbeitsvertrag abgeschlossen. Für das Dienstverhältnis von Karl Tüchtig ist der Kollektivvertrag für Angestellte der Elektro- und Elektroindustrie anwendbar, welcher erstmalig nach 14 Jahren einen Abfertigungsanspruch iHv zwei Monatsgehältern vorsieht.
Sachverhalt wie in Beispiel a), jedoch wurde kein Arbeitsvertrag, sondern ein freier Dienstvertrag abgeschlossen, in welchem die Anwendung des Kollektivvertrages für Angestellte der Elektro- und Elektroindustrie vereinbart wurde.
Am wurde Fritz Fuchs als Elektrikerlehrling eingestellt.
Eine von Han...