Praxisbeispiele zur Einkommensteuer
1. Aufl. 2017
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S. 10317. Sonderformen der Absetzung für Abnutzung (AfA)
Schwierigkeitsgrad: 🌶🌶🌶
Normen: § 8 EStG
Erlässe: EStR 2000 Rz 3101
Deskriptoren: gemischt genutzte unbewegliche Wirtschaftsgüter, Sonderformen der Absetzung für Abnutzung (AfA)
Sachverhalt
Herr Edwin Häusler betreibt eine gewerbliche Immobilienvermietung. Folgende Sachverhalte haben sich im Zusammenhang mit den betrieblichen Immobilien des Herrn Häusler zugetragen:
Im November 2015 wurde ein neues Objekt fertiggestellt. Dabei fielen insgesamt EUR 1.000.000 an Herstellungskosten an. Während zwei Drittel des Gebäudes bereits ab an eine Wirtschaftstreuhand GmbH und ein Architekturbüro vermietet werden konnten, standen die übrigen Räumlichkeiten (ein Drittel der Gesamtfläche), welche zu Wohnzwecken an Privatpersonen überlassen werden sollen, trotz laufender Werbeannoncen zum Jahresende 2015 leer. Seit werden auch die übrigen Flächen wie geplant zu Wohnzwecken vermietet.
Ein vermietetes Bürogebäude hat zu Beginn des Jahres 2016 einen steuerlichen Restbuchwert iHv EUR 1.800.000 und eine Restnutzungsdauer von 21 Jahren. Zu Beginn des Jahres 2016 wurde mit der Aufstockung des Gebäudes begonnen, welche schließlich im Juni desselben Jahres abgeschlossen ...