Praxisbeispiele zur Einkommensteuer
1. Aufl. 2017
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S. 7310. Gewinnermittlung nach § 5 EStG und Rechnungslegungspflicht
Schwierigkeitsgrad: 🌶🌶🌶
Normen: §§ 5, 23 Z 2 EStG; § 189 UGB
Erlässe: EStR 2000 Rz 426 ff
Deskriptoren: Fortführungsoption, gewillkürtes Betriebsvermögen, Gewinnermittlung, Rechnungslegungspflicht
Sachverhalt
Josef betreibt seit dem Jahr X0 als Einzelunternehmer einen Bäckereibetrieb. Dazu sind im Einzelnen folgende Entwicklungen bekannt:
Josef erzielt in den Jahren X0 bis X5 Umsatzerlöse in folgender Höhe:
Tabelle in neuem Fenster öffnenJahr | Umsatzerlöse | |
X0 | EUR | 800.000 |
X1 | EUR | 1.100.000 |
X2 | EUR | 600.000 |
X3 | EUR | 650.000 |
X4 | EUR | 1.200.000 |
X5 | EUR | 500.000 |
Zur Stärkung der Kapitalgrundlage nimmt Josef im Jahr X3 ein vermietetes Grundstück in die Bücher des Bäckereibetriebs auf.
Im Jahr X5 beteiligt sich Magdalena als stille Gesellschafterin am Bäckereibetrieb, wobei vereinbart wird, dass Magdalena zu 20 % am Gewinn und Verlust sowie an den stillen Reserven und am Firmenwert teilnehmen soll.
Fragen
In welchen Jahren ist Josef nach unternehmensrechtlichen Vorschriften rechnungslegungspflichtig?
Wie kann bzw muss Josef den steuerlichen Gewinn in dem Jahren X0 bis X5 ermitteln? Wie müsste Josef vorgehen, wenn er aus Gründen der Kontinuität allfällige nicht zwingende Wechsel der Gewinnermittlung vermeiden wollen sollte?
Wie ist das ve...