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Die Aufstellung des Jahresabschlusses in der Krise
Was ist im Zusammenhang mit dem Grundsatz der Unternehmensfortführung zu beachten?
Die Annahme der Unternehmensfortführung („Going-Concern-Prämisse“) ist ein zentraler Bewertungsgrundsatz bei der Aufstellung von Jahresabschlüssen nach dem UGB. Gerade in der Unternehmenskrise, die bereits weit vor einem negativen Eigenkapital beginnt, gehört die Beurteilung des Grundsatzes der Unternehmensfortführung, aber auch die ordnungsgemäße Berichterstattung in diesem Zusammenhang zu den komplexesten Themen der Rechnungslegung.
1. Bilanzrecht und Insolvenzrecht
Waren in der Vergangenheit insb insolvenzrechtliche Entscheidungen oftmals Hauptbestimmungsgründe für den Unternehmensfortführungsgrundsatz, so führt das im September 2017 vom Fachsenat für Unternehmensrecht verabschiedete Fachgutachten KFS/RL 28 „Unternehmensfortführung gemäß § 201 Abs 2 Z 2 UGB“ den Jahresabschluss zu seinen Ursprüngen des UGB zurück.
Das UGB ist prinzipiell für den Unternehmer als in Risikosituationen und mit Risiken agierenden Markteilnehmer als risikoaffin zu betrachten, wohingegen das Insolvenzrecht zumindest in seiner Ausformung des Konkursverfahrens prinzipiell risikoavers ist. Eine direkte Berührung dieser beiden Rechtsmaterien im Jahresabschluss besteht lediglich iZm § 225 Abs 1 UGB, wonach im Anhang eine Erläuterung, ob bei negativem Ei...