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SWK 28, 10. Oktober 2021, Seite 1271

Die neuen Verrechnungspreisrichtlinien

Hintergrund und Highlights

Veronika Daurer

Am veröffentlichte das Bundesministerium für Finanzen die neuen Verrechnungspreisrichtlinien in der Findok. Sie stellen eine grundlegende, längst überfällig gewordene Überarbeitung der VPR 2010 dar und dienen als Auslegungsbehelf für den Fremdvergleichsgrundsatz. Die Änderungen sind überwiegend auf internationale Entwicklungen im Zuge des BEPS-Projekts der OECD zurückzuführen, das ua das Ziel hatte, die Bestimmung von Verrechnungspreisen mit der Wertschöpfung innerhalb der Unternehmensgruppe in Einklang zu bringen. Die VPR 2021 adressieren jedoch auch einige weitere „Dauerbrenner“ in der Verrechnungspreispraxis der vergangenen Jahre, wie zB Verrechnungspreiskorrekturen auf den Median und Jahresendanpassungen.

1. Hintergrund für die Überarbeitung der VPR

Die Gewinne multinationaler Unternehmensgruppen müssen für Zwecke der Besteuerung zwischen den Ländern aufgeteilt werden, wobei sich dafür der Fremdvergleichsgrundsatz international durchgesetzt hat. Auch Österreich folgt diesem in allen seinen dem Art 9 OECD-MA nachgebildeten DBA-Bestimmungen und hat ihn auch innerstaatlich in § 6 Z 6 EStG (deckungsgleich) umgesetzt. Transaktionen zwischen verbundenen Unternehmen müssen demnach zu jenen Preisen angesetzt ...

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