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SWK 18, 20. Juni 2019, Seite 805

Vertragsverletzungsverfahren wegen der Besteuerung von Reiseleistungen

Die Europäische Kommission hat Anfang Juni beschlossen, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich wegen Nichtumsetzung der Mehrwertsteuervorschriften für Reisebüros anzustrengen. Gemäß der Mehrwertsteuer-Sonderregelung für Reisebüros ist nur die mit dem Verkauf von Reiseleistungen an Verbraucher erzielte Gewinnspanne mehrwertsteuerpflichtig. Im Gegenzug können Reisebüros keinen Vorsteuerabzug für die von anderen Unternehmen erworbenen Dienstleistungen vornehmen.

Österreich wendet diese Vorschrift nach Auffassung der Kommission nicht korrekt an, da es derzeit Reiseleistungen von dieser Regelung ausschließt, die an andere Unternehmen verkauft werden. Ein solcher Ausschluss ist nach dem geltenden EU-Recht nicht zulässig und kann zu Wettbewerbsverzerrungen führen. Österreich verstößt außerdem gegen diese Bestimmung, weil die von Reisebüros zu zahlende Mehrwertsteuer auf der Grundlage des Gesamtumsatzes in einem Steuerzeitraum berechnet wird.

Anmerkung: Zur Bemessungsgrundlage siehe , Kommission/Spanien; , C-380/16, Kommission/Deutschland, wonach diese für den einzelnen Verkauf und nicht für eine Gruppe von Leistungen zu ermitteln ist. In Österreich sind ...

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