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SWK 13-14, 5. Mai 2017, Seite 702

Die Erweiterung der nichtfinanziellen Berichterstattung

Die neuen Berichtspflichten im Jahresabschluss nach UGB zu Nachhaltigkeitsaspekten

Tanja Schuschnig

Die Europäische Union hat sich im Bereich der Rechnungslegung der Etablierung einer verbindlichen Nachhaltigkeitsberichterstattung gewidmet und die sog. NFI-Richtlinie erlassen. Die österreichische Umsetzung erfolgte im Dezember 2016 in Gestalt des Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetzes. In diesem Beitrag sollen die damit einhergehenden Änderungen im UGB vorgestellt werden.

1. Allgemeines

Mit zunehmender Globalisierung der Wirtschaft hat sich die Forderung an Unternehmen verstärkt, sich ihrer sozialen Verantwortung zu stellen. Im Hinblick auf die Rechnungslegung soll dieser Forderung mit neuen, erweiterten Berichtspflichten begegnet werden, die EU-weit unabhängig von der Branche für Transparenz auf einem einheitlich hohen Niveau sorgen sollen. Zu diesem Zweck haben das Europäische Parlament und der Europäische Rat bereits im November 2014 die sogenannte CSR- oder NFI-RL erlassen (Corporate-Social-Responsibility- bzw Non-Financial-Information-RL 2014/95/EU zur Änderung der RL 2013/34/EU). Die damit geforderte einheitliche Offenlegung von Informationen zur Nachhaltigkeit (etwa zu sozialen und umweltbezogenen Belangen) soll ausweislich der RL gewährleisten, dass in einer nac...

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