Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 9, 20. März 2018, Seite 461

Zum Anwendungsbereich der nichtfinanziellen Berichterstattung

Abgrenzung und Präzisierung der gesetzlichen Kriterien

Josef Baumüller

Mit Ende des Geschäftsjahres 2017 begann in vielen österreichischen Unternehmen der Höhepunkt der Arbeiten an der Aufstellung ihrer nichtfinanziellen Erklärungen bzw nichtfinanziellen Berichte. Die dazu per in Kraft getretenen gesetzlichen Bestimmungen erfuhren vergleichsweise lange nur geringe Aufmerksamkeit – und offenbaren nun zahlreiche Detailfragen im Zuge der intensiven Auseinandersetzung. Dies beginnt bereits damit, wie die Kriterien für die Bestimmung der Pflicht zur Aufstellung dieser neuen Berichtsformen auszulegen sind; eine Unklarheit, die ihren Ursprung bereits in den europarechtlichen Grundlagen zeigt. Das Ziel des folgenden Beitrags ist es, die relevanten Problemfelder aufzuzeigen und einen Lösungsvorschlag zu unterbreiten.

1. Problemstellung

§ 243b Abs 1 UGB regelt den Anwendungsbereich der mit dem Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz (NaDiVeG) neu ins UGB-Bilanzrecht eingefügten Bestimmungen zur nichtfinanziellen Erklärung bzw zum nichtfinanziellen Bericht (kurz: zur nichtfinanziellen Berichterstattung). Diese sind laut Gesetzestext von folgenden Unternehmen aufzustellen: „Große Kapitalgesellschaften [potenzielles 1. Kriterium], die Unternehmen von öffentlichem Interess...

Daten werden geladen...